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Vorausgeschickt sei, dass Staatsanwaltschaften, die vor Gericht den Tatnachweis der angeklagten Taten in der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten führen müssen, dazu neigen, die Möglichkeit der Nachtragsanklage dann in den Raum zu stellen pflegen, wenn sie sich durch eine funktionierende Verteidigung des Angeklagten an dem Führen des Tatnachweises der bereits angeklagten Taten gehindert sehen. Verkürzt steht folgende Überlegung hinter diesem Verhalten: Entweder, der Angeklagte gibt die
geschrieben von barduhn am 15.02.2009 - 11:33:42 - letzte Bearbeitung am 15.02.2009 - 12:22:06
Mit Beschluss vom 28.10.2008 (Aktenzeichen: BGH 5 StR 166 / 08) hat der Bundesgerichtshof (Vorinstanz: Landgericht Görlitz) entschieden, dass die Insolvenzantragspflicht des Schuldners nicht schon entfällt, wenn ein Gläubiger Insolvenzantrag gestellt hat, sondern erst mit der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Diese Entscheidung des BGH ist für die Praxis von nicht zu unterschätzender Bedeutung, da insbesondere Funktionsträger von Gesellschaften,
geschrieben von barduhn am 01.02.2009 - 17:41:46 - letzte Bearbeitung am 15.02.2009 - 12:21:34